Jetzt füttern wir den Papiertiger: mit der Einreichung der Bauanträge bei den Bauämtern von Gemeinde und Landkreis in Form zwei prall gefüllter Schnellhefter müssen wir nach der Finanzierung die wichtigste Hürde nehmen. Wenn wir Glück haben kann alles ganz schnell…
Vermessung des Grundstücks
Detaillierte Erfassung des Bauplatzes
Noch eine weitere Hürde muss für den Bauantrag genommen werden: sowohl der Architekt als auch das Bauunternehmen, das die Bodenplatte gießen wird, muss genau wissen, wie das Grundstück beschaffen ist. Hierzu ist die Vermessung des Grundstücks und des Gebäudes erforderlich.
Der endgültige Grundriss
Für den Bauantrag muss der Entwurf festgeschrieben werden
Kaum ist die Finanzierung unter Dach und Fach, nimmt die ganze Sache Fahrt auf: der nächste Meilenstein ist der Bauantrag, für den der Grundriss nun final feststehen muss. Mit Berücksichtigung aller Änderungen steht dann auch der endgültige Hauspreis fest.